Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Girindus AG
Vorstand und Aufsichtsrat der Girindus AG erklären hiermit, dass den Empfehlungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils geltenden Fassung seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung entsprochen wurde und in der derzeit geltenden Fassung vom 02. Juni 2005 entsprochen wird, mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen:
- Im Geschäftsbericht wurden und werden Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht begründet (Kodex Ziff. 3.10).
- Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die konkrete Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans oder vergleichbarer Gestaltungen für Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter wurden und werden nicht auf der Internetseite der Gesellschaft in allgemein verständlicher Form bekannt gemacht und im Geschäftsbericht erläutert. Dies gilt auch für Angaben zum Wert von Aktienoptionen. (Kodex Ziff. 4.2.3).
- Die Vergütung des Vorstands wurde und wird im Anhang des Konzernabschlusses nicht nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und auch nicht individualisiert ausgewiesen. Die Bezüge des Vorstands werden im Konzernanhang der Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 als Gesamtsumme ausgewiesen. (Kodex Ziff. 4.2.4).
- Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde und wird nicht festgelegt (Kodex Ziff. 5.1.2).
- Ausschüsse des Aufsichtsrats werden nicht mehr gebildet (Kodex Ziff. 5.3.1). Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 23. Juni 2005 beschlossenen Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft von sechs auf drei Mitglieder wird die Bildung von Ausschüssen als nicht zweckmäßig erachtet.
- Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurde und wird nicht festgelegt (Kodex Ziff. 5.4.1).
- Eine Befristung der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bis zur nächsten Hauptversammlung ist im Rahmen einer gerichtlichen Bestellung in 2005 nicht erfolgt (Kodex Ziff. 5.4.3).
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben in der Vergangenheit und werden auch künftig keine erfolgsorientierte Vergütung erhalten (Kodex Ziff. 5.4.7).
- Zwischenberichte wurden und werden nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht, sondern binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums. Der Konzernabschluss wird entgegen des Kodex nicht innerhalb von 90 Tagen sondern unverzüglich nach Fertigstellung veröffentlicht werden (Kodex Ziff. 7.1.2).
Bensberg, im Januar 2006
Vorstand und Aufsichtsrat der Girindus AG
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