
Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Girindus AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Für die Girindus AG hat gute Corporate Governance einen hohen Stellenwert. Diese bildet die Basis für eine effiziente Unternehmensführung und ist Grundlage für das Vertrauen unserer Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der am 30. Juni 2003 bekannt gemachten Fassung enthält gesetzliche Vorschriften, Empfehlungen und Anregungen als Leitbild für eine transparente und verantwortungsvolle Unternehmensführung und –kontrolle. Die gesetzlichen Vorschriften sind geltendes Recht und verbindlich; die Empfehlungen und Anregungen greifen national und international übliche Corporate Governance-Standards auf, welche nicht obligatorisch zu befolgen sind. Eventuelle Abweichungen von den Empfehlungen sind jedoch in einer Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG offen zu legen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Girindus AG erklären hiermit, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen in der jeweils geltenden Fassung seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung entsprochen wurde und in der derzeit geltenden Fassung vom 21. Mai 2003 entsprochen wird:
- Im Geschäftsbericht wurden und werden Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht begründet (Kodex Ziff. 3.10).
- Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die konkrete Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans oder vergleichbarer Gestaltungen für Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter wurden und werden nicht auf der Internetseite der Gesellschaft in allgemein verständlicher Form bekannt gemacht und im Geschäftsbericht erläutert. Dies gilt auch für Angaben zum Wert von Aktienoptionen (Kodex Ziff. 4.2.3).
- Die Vergütung des Vorstands wurde und wird im Anhang des Konzernabschlusses nicht nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und auch nicht individualisiert ausgewiesen (Kodex Ziff. 4.2.4 in der am 14. November 2002 bekannt gemachten und durch Bekanntmachung vom 30. Juni 2003 geänderten Fassung). Die Bezüge des Vorstands werden im Konzernanhang der Jahresabschlüsse 2003 und 2004 als Gesamtsumme ausgewiesen.
- Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde und wird nicht festgelegt (Kodex Ziff. 5.1.2).
- Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurde und wird nicht festgelegt (Kodex Ziff. 5.4.1).
- Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben in der Vergangenheit und werden auch künftig keine erfolgsorientierte Vergütung erhalten (Kodex Ziff. 5.4.5).
- Zwischenberichte wurden und werden nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht, sondern binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (Kodex Ziff. 7.1.2).").
Bensberg, im Januar 2005
Vorstand und Aufsichtsrat der Girindus AG
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